FS - Branchenzuschläge

Neben den bestehenden Tarifverträgen haben die Arbeitgeberverbände der Zeitarbeit mit den Einzelgewerkschaften des DGB sog. Branchenzuschlagstarifverträge ausgehandelt (bzw. sind noch in Verhandlungen für einige Branchen), um einer gesetzlichen Regelung in Richtung Equal Pay zuvor zu kommen, und damit die Tarifautonomie unserer Branche zu wahren.

Sie als Kunde gehören einer bestimmten Branche an?

Diese Branche wird bestimmt durch die überwiegend bei Ihnen im Betrieb durchgeführten Arbeiten, im Zweifel festgestellt von Ihnen anhand der Lohnsummenverteilung; entscheidend ist der Betriebsbegriff. Die Anwendung eines Tarifvertrages für Ihre eigenen Mitarbeiter hat nur eine nachrangige Bedeutung.

Sollte es einen für Ihre Branche gültigen Branchenzuschlagstarifvertrag geben, hat unser Mitarbeiter Anspruch auf höhere Lohnzahlungen in Abhängigkeit der ununterbrochenen Einsatzdauer bei Ihnen im Betrieb. Ein Einsatz gilt nicht als unterbrochen durch Krankheit und Urlaub, außerdem muss eine andersartige Unterbrechung (z.B. Einsatz bei einem anderen Kundenbetrieb) länger als drei Monate andauern.

Je nach Branche steigt der Stundenlohn unseres Mitarbeiters in mehreren Stufen prozentual an, die Basis des prozentualen Zuschlags bildet dabei der Entgeltstufenlohn unseres Mitarbeiters.
Um zu vermeiden, dass damit die Löhne unseres Mitarbeiters über die kundeneigenen Löhne steigen, haben Sie als Kunde die Möglichkeit, uns den Vergleichslohn eines tatsächlich (nicht fiktiv!) bei Ihnen arbeitenden Mitarbeiters mit gleicher Tätigkeit mitzuteilen. Je nach BZ-TV ist dann der maximale Verdienst unseres Mitarbeiters auf X% Ihres Vergleichslohnes gedeckelt (Beispiel IG BCE 90%)

BZ-TV liegen Stand 01.05.2013 bisher vor für die Branchen Metall und Elektro, Bergbau Chemie, Holz und Kunststoff, Textil und Bekleidung, Eisenbahn, Kautschuk, Kunststoff, PPK (Papier, Pappe Kunststoff ver.di), Druck (ver.di)

Die ausformulierten Tarifverträge finden Sie unter anderem auf www.ig-zeitarbeit.de. Wir beraten Sie gerne in allen Fragen rund um dieses Thema, maßgeschneidert für Ihr Unternehmen.

Tabelle siehe Tarifvertrag IGZ